ZIM: Befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026

07. Juli 2026

Seit dem 7. Juli (12 Uhr) werden keine neuen ZIM-Anträge (Ausnahme Anträge mit internationalen Partnern) mehr angenommen und bewertet. Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden, entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt. Das ZENIT-Förderteam empfiehlt die Nutzung der Forschungszulage als Alternative.

Seit dem 4. Quartal 2025 ist die Nachfrage nach einer Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen.

Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden aktuell steuernde Maßnahmen notwendig (gemäß Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie). Der Antragsstopp gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen. Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern.

Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind.

Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Quelle: BMWE
Weitere Informationen zum ZIM-Antragsstopp


Welche Alternative gibt es?

Benötigt wird ein themen- und branchenoffenes Förderinstrument – ohne Förderaufrufe oder feste Einreichungsfristen. Eine mögliche Alternative ist die Forschungszulage. Sie ähnelt dem ZIM hinsichtlich der Beantragung und der Fördervoraussetzungen. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, auch bereits laufende oder sogar abgeschlossene Projekte fördern zu lassen. Unternehmen können so ihre Entwicklungsprojekte unabhängig von aktuellen Programmstopps förderseitig absichern.

Nutzen Sie die ZENIT-Angebote zur Forschungszulage, um Ihre Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gezielt zu entlasten und Ihre Innovationsprojekte finanziell abzusichern.

Fakten und Benefits zur Forschungszulage

Seit dem Start des Forschungszulagengesetztes im September 2020 registrierte die zuständige Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bis Ende Juni 2026 mehr als 26.000 Unternehmen, die mindestens einen Antrag gestellt haben. Insgesamt wurden 63.718 FuE-Vorhaben beantragt.
Im ersten Halbjahr 2026 stieg die Zahl der beantragten Vorhaben deutlich: Ende 2025 lag die Zahl der beantragten Vorhaben noch bei rund 56.760. Bis zum 30. Juni 2026 kamen damit knapp 7.000 weitere Vorhaben hinzu – ein Anstieg von rund 12,3 Prozent innerhalb von sechs Monaten.

Zu dieser Entwicklung könnten auch die seit dem 1. Januar 2026 geltenden Verbesserungen der Forschungszulage beigetragen haben. Die maximale Bemessungsgrundlage wurde auf zwölf Millionen Euro angehoben. Der reguläre Fördersatz beträgt weiterhin 25 Prozent, während anspruchsberechtigte kleine und mittlere Unternehmen von einem erhöhten Fördersatz von 35 Prozent profitieren. Für KMU ist damit rechnerisch eine Forschungszulage von bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr möglich.

Zusätzliche Vorteile ergeben sich durch die neue Gemein- und Betriebskostenpauschale sowie die erhöhte Pauschale für Eigenleistungen. Damit ist die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen noch attraktiver geworden.


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