ZIM: Befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026

07. Juli 2026

Ab dem 7. Juli (12 Uhr) werden keine neuen ZIM-Anträge (Ausnahme Anträge mit internationalen Partnern) mehr angenommen und bewertet. Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden, entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt. Foto: AdobeStock

Seit dem 4. Quartal 2025 ist die Nachfrage nach einer Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen.

Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden aktuell steuernde Maßnahmen notwendig (gemäß Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie). Der Antragsstopp gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen. Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern.

Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind.

Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Quelle: BMWE

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