Einfach und erfolgreich zur steuerlichen Bezuschussung

Sie haben ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen, planen Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen? Oder befindet sich Ihr Unternehmen bereits mitten in einem solchen Innovationsprozess? Dann entsteht bei Ihnen möglicherweise ein Rechtsanspruch auf eine steuerliche Forschungszulage.
Die ZENIT-Förderexperten prüfen Ihre Anspruchsberechtigung und begleiten Sie professionell bei der Antragstellung. Dabei garantiert Ihnen unsere tiefgehende Erfahrung mit Forschungszulagen eine maximale Rückvergütung bei minimalem Aufwand.
Abgrenzung zur traditionellen Projektförderung
Förderkonditionen
Zur Unterstützung in der Beantragung der Forschungszulage bieten wir drei Formate an. Sie entscheiden, welche Unterstützungsleistungen Sie durch uns benötigen – klar, transparent und fair.
Unsere Angebotsübersicht:
Grundlagenpaket: Wieso, weshalb, warum?
Befähigungspaket: Die konkrete Anleitung für Ihren Erfolg
Umsetzungspaket: Hände frei für Ihre Kerngeschäft
Buchen Sie einfach Ihren persönlichen und unverbindlichen Beratungstermin.
Am 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) mit dem Ziel in Kraft getreten, Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize zu fördern, verabschiedet. Mit der Einführung einer Forschungszulage ergänzt diese steuerliche Förderung das bereits bestehende Angebot an Projektförderungen. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und speziell kleine und mittlere Unternehmen zur Durchführung von Forschungsaktivitäten zu ermutigen.
Start-ups, KMU, aber auch Großunternehmen können ihre FuE-Aktivitäten durch Anrechnung der Forschungszulage auf die Steuerschuld strategisch bezuschussen lassen.
Das Forschungszulagengesetz (FZuIG) sieht vor, dass in Deutschland ansässige Unternehmen bis zu 35 % (der Personalkosten für Produkt- oder Prozessentwicklung plus Lohnnebenkosten, bei Fremdaufträgen für F&E bis zu 24,5 % Prozent, mit einer Höchstsumme von 2,5 Mio. Euro bzw. 3,5 Mio. Euro) ihrer Aufwendungen für Forschungsprojekte in Form einer steuerlichen Förderung erstattet bekommen können.
Das Förderprogramm für jedes Unternehmen, das forscht und experimentell entwickelt.
Von der Förderung können Unternehmen unterschiedlicher Größe und aus allen Branchen profitieren. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein kleines Start-up oder ein etabliertes Unternehmen sind. Die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Innovationsprojekte zu unterstützen und finanzielle Vorteile zu erzielen.
Die Beantragung der Forschungszulage ist sowohl vor Beginn als auch während eines Projekts oder sogar im Nachgang möglich. Sie haben die Flexibilität, die Zulage entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und zeitlichen Gegebenheiten zu beantragen.
Damit weniger Rückfragen im Förderablauf entstehen und Ihr Einsatz so gering wie nötig bleibt, sind folgende Punkte entscheidend:
Ihr Einsatz gegenüber einem selbst erstellten Antrag reduziert sich damit auf ein Minimum
Als Public Private Partnership und Innovations- und Europaagentur des Mittelstands und des Landes NRW sind wir bereits seit 40 Jahren aktiv und erfolgreich. Vertrauen Sie dieser Erfahrung, damit Sie sich auf Ihr Business als innovatives Unternehmen konzentrieren können.
Unsere Kompetenzen sind Ihr Erfolg
Seit über 40 Jahren transformieren wir den Mittelstand in NRW. Dabei bewältigen unsere Technologie- und Fördermittelspezialistinnen und -spezialisten die Komplexität und auch den hohen Grad an Ungewissheit für Zukunftsinvestitionen.
Unser Fokus liegt auf Ihrem Erfolg und nicht auf unserem Profit. Seit über 40 Jahren ist Zenit ein Schlüsselakteur bei der Transformation des Mittelstands in NRW als landesbeteiligte Gesellschaft. Unsere Experten für Technologie und Fördermittel bewältigen die Komplexität und den hohen Grad an Ungewissheit, die mit Zukunftsinvestitionen verbunden sind. Wir stellen sicher, dass die Förderung dort ankommt, wo sie benötigt wird – direkt in Ihrem Unternehmen.
Profitieren auch Sie von unserem Know-How und nutzen Sie die Möglichkeiten des Forschungszulagengesetzes und dessen Vorteile für Ihr Unternehmen.
Wir sorgen dafür, dass die Förderung dort ankommt, wo sie hingehört – nämlich bei Ihrem Unternehmen!
Gesellschafter
Mit dem Netzwerk ZENIT e.V., dem Land Nordrhein-Westfalen und einem Bankenkonsortium hat die ZENIT GmbH drei gleichberechtigte Gesellschafter:
Das Netzwerk ZENIT e.V.
ist eine branchenübergreifende Interessengemeinschaft von rund 220 vorrangig mittelständischen Unternehmen aus NRW.
Das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Ein Bankenkonsortium,
bestehend aus NRW.BANK, DZ Bank. Die Initiativbank und dem Bankenverband Nordrhein-Westfalen.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorsitzender: Thomas Eulenstein, Geschäftsführer der KIMW Management GmbH des Kunststoff-Instituts Lüdenscheid und Vorsitzender des Netzwerks ZENIT e.V.
Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Kirsten Bender für das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie des Landes NRW
Dr. Christiane Fricke für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Susanne Elsässer für das Ministerium der Finanzen des Landes NRW
Anno Jordan, EMG Automation GmbH für das Netzwerk ZENIT e.V.
Christian Wolf, Geschäftsführer Hans Turck GmbH & Co. KG, für das Netzwerk ZENIT e.V.
Steffen Pörner für den Bankenverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Birgit Maria Rosczyk, Bereichsleiterin Förderung & Kundenbetreuung der NRW.BANK, für die NRW.BANK
Direktorin Wencke Engbers für die DZ Bank. Die Initiativbank