ZENIT macht Ihren Rechtsanspruch auf steuerliche FuE-Förderung geltend
Sie haben ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen, planen Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen? Oder befindet sich Ihr Unternehmen bereits mitten in einem solchen Innovationsprozess? Dann entsteht bei Ihnen möglicherweise ein Rechtsanspruch auf eine steuerliche Forschungszulage.
Die ZENIT-Förderexperten prüfen Ihre Anspruchsberechtigung und begleiten Sie professionell bei der Antragstellung. Dabei garantiert Ihnen unsere tiefgehende Erfahrung mit Forschungszulagen eine maximale Rückvergütung bei minimalem Aufwand.
Abgrenzung zur traditionellen Projektförderung
- Rechtsanspruch auf Forschungszulage
- FuE-Vorhaben auch rückwirkend nach dem 01.01.2020 förderfähig
- keine Antragsfristen, Wettbewerbsverfahren und fachliche Themeneingrenzung
Förderkonditionen
- bis zu 35 % für Ihre internen FuE-Aufwendungen (Löhne/Gehälter)
- bis zu 24,5 % für externe FuE-Dienstleistungen
- bis zu 35 % für im Vorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
- max. 3,5 Mio. Euro Zulage pro Jahr für Ihre Innovationsprojekte
Zur Unterstützung in der Beantragung der Forschungszulage bieten wir drei Formate an. Sie entscheiden, welche Unterstützungsleistungen Sie durch uns benötigen – klar, transparent und fair.
Unsere Angebotsübersicht:
Grundlagenpaket: Wieso, weshalb, warum?
Befähigungspaket: Die konkrete Anleitung für Ihren Erfolg
Umsetzungspaket: Hände frei für Ihre Kerngeschäft
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Überblick: Alle Vorteile des Forschungszulagengesetzes
Was ist das FZulG?
Zielstellung des Förderprogramms
Am 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) mit dem Ziel in Kraft getreten, Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize zu fördern, verabschiedet. Mit der Einführung einer Forschungszulage ergänzt diese steuerliche Förderung das bereits bestehende Angebot an Projektförderungen. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und speziell kleine und mittlere Unternehmen zur Durchführung von Forschungsaktivitäten zu ermutigen.
Wer kann profitieren?
Start-ups, KMU, aber auch Großunternehmen können ihre FuE-Aktivitäten durch Anrechnung der Forschungszulage auf die Steuerschuld strategisch bezuschussen lassen.
Das Forschungszulagengesetz (FZuIG) sieht vor, dass in Deutschland ansässige Unternehmen bis zu 35 % (der Personalkosten für Produkt- oder Prozessentwicklung plus Lohnnebenkosten, bei Fremdaufträgen für F&E bis zu 24,5 % Prozent, mit einer Höchstsumme von 2,5 Mio. Euro bzw. 3,5 Mio. Euro) ihrer Aufwendungen für Forschungsprojekte in Form einer steuerlichen Förderung erstattet bekommen können.
Auswirkungen Wachstumschancengesetz auf das FZulG. Was ist neu?
- Deutliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage: Von bislang 4 Mio. Euro pro Jahr auf nun 10 Mio. Euro.
- Erweiterung der förderfähigen Kosten: Förderfähig sind nunmehr Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens – soweit sie ausschließlich eigenbetrieblich für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verwendet werden und für deren Durchführung unerlässlich sind.
- Verbesserung der Auftragsforschung: Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wird von 60 % auf 70 % des entstandenen Entgelts festgesetzt.
- Steigerung der Forschungszulage: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer erhöhten Forschungszulage, die um 10 Prozentpunkte auf 35 % angehoben wird.
Vorteile des steuerlichen FuE-Zuschusses
Das Förderprogramm für jedes Unternehmen, das forscht und experimentell entwickelt.
Von der Förderung können Unternehmen unterschiedlicher Größe und aus allen Branchen profitieren. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein kleines Start-up oder ein etabliertes Unternehmen sind. Die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Innovationsprojekte zu unterstützen und finanzielle Vorteile zu erzielen.
Die Beantragung der Forschungszulage ist sowohl vor Beginn als auch während eines Projekts oder sogar im Nachgang möglich. Sie haben die Flexibilität, die Zulage entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und zeitlichen Gegebenheiten zu beantragen.
Ihr Einsatz
Damit weniger Rückfragen im Förderablauf entstehen und Ihr Einsatz so gering wie nötig bleibt, sind folgende Punkte entscheidend:
- Gemeinsame Ideenbesprechung inkl. Projektskizzierung (durch einen Workshop von insgesamt max. 4 Std.)
- Bereitstellung Ihrer komprimierten Unternehmensdaten
- Prüfung unseres gemeinsamen Entwurfs
- Prüfung des Antrags auf Bescheinigung und vollumfängliche Begleitung der Bewilligungsphase
Ihr Einsatz gegenüber einem selbst erstellten Antrag reduziert sich damit auf ein Minimum
Unser Leistungsversprechen
Als Public Private Partnership und Innovations- und Europaagentur des Mittelstands und des Landes NRW sind wir bereits seit 40 Jahren aktiv und erfolgreich. Vertrauen Sie dieser Erfahrung, damit Sie sich auf Ihr Business als innovatives Unternehmen konzentrieren können.
- Durch Aufwandsreduzierung des komplexen Antragverfahrens erhalten Sie mehr zeitliche Kapazitäten
- Sie profitieren von maximaler Planungssicherheit und Minimierung der finanziellen Risiken
- Sie reduzieren den zeitlichen Aufwand auf ein Minimum
- Sie steigern die Bewilligungschance Ihres Antrags auf Bescheinigung signifikant
- Sie nutzen die Vorteile einer transparenten Kosten-Nutzen-Darstellung
Unsere Kompetenzen sind Ihr Erfolg
Seit über 40 Jahren transformieren wir den Mittelstand in NRW. Dabei bewältigen unsere Technologie- und Fördermittelspezialistinnen und -spezialisten die Komplexität und auch den hohen Grad an Ungewissheit für Zukunftsinvestitionen.
Profitieren Sie von Transparenz und Fairness
Unser Fokus liegt auf Ihrem Erfolg und nicht auf unserem Profit. Seit über 40 Jahren ist Zenit ein Schlüsselakteur bei der Transformation des Mittelstands in NRW als landesbeteiligte Gesellschaft. Unsere Experten für Technologie und Fördermittel bewältigen die Komplexität und den hohen Grad an Ungewissheit, die mit Zukunftsinvestitionen verbunden sind. Wir stellen sicher, dass die Förderung dort ankommt, wo sie benötigt wird – direkt in Ihrem Unternehmen.
Profitieren auch Sie von unserem Know-How und nutzen Sie die Möglichkeiten des Forschungszulagengesetzes und dessen Vorteile für Ihr Unternehmen.
Wir sorgen dafür, dass die Förderung dort ankommt, wo sie hingehört – nämlich bei Ihrem Unternehmen!
Gesellschafter
Mit dem Netzwerk ZENIT e.V., dem Land Nordrhein-Westfalen und einem Bankenkonsortium hat die ZENIT GmbH drei gleichberechtigte Gesellschafter:
Das Netzwerk ZENIT e.V.
ist eine branchenübergreifende Interessengemeinschaft von rund 220 vorrangig mittelständischen Unternehmen aus NRW.
Das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Ein Bankenkonsortium,
bestehend aus NRW.BANK, DZ Bank. Die Initiativbank und dem Bankenverband Nordrhein-Westfalen.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorsitzender: Thomas Eulenstein, Geschäftsführer der KIMW Management GmbH des Kunststoff-Instituts Lüdenscheid und Vorsitzender des Netzwerks ZENIT e.V.
Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Kirsten Bender für das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie des Landes NRW
Dr. Christiane Fricke für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Susanne Elsässer für das Ministerium der Finanzen des Landes NRW
Anno Jordan, EMG Automation GmbH für das Netzwerk ZENIT e.V.
Christian Wolf, Geschäftsführer Hans Turck GmbH & Co. KG, für das Netzwerk ZENIT e.V.
Steffen Pörner für den Bankenverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Birgit Maria Rosczyk, Bereichsleiterin Förderung & Kundenbetreuung der NRW.BANK, für die NRW.BANK
Direktorin Wencke Engbers für die DZ Bank. Die Initiativbank