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Mit dem neuen Förderprogramm „Digital-Tech-to-Product“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die Entwicklung marktfähiger digitaler Technologien. Im Mittelpunkt stehen Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Lösungen zur Produktreife führen und damit die digitale Souveränität Deutschlands und Europas stärken wollen. Für die erste Einreichungsrunde endet die Frist für Projektskizzen am 11. Oktober.
Deutschland verfügt über eine leistungsfähige Forschungslandschaft, doch der Transfer technologischer Entwicklungen in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte gelingt nicht immer. Mit der am 16. September 2026 veröffentlichten Förderrichtlinie „Digital-Tech-to-Product“ will das BMDS diese Lücke schließen. Gefördert werden digitale Innovationen, die konkrete Marktbedürfnisse adressieren, kritische technologische Abhängigkeiten reduzieren und langfristig wirtschaftlich verwertbar sind.
Im Fokus stehen produktorientierte Innovationsprojekte, die bereits eine erfolgreiche Technologiedemonstration in einer Einsatzumgebung erreicht haben (Technology Readiness Level, TRL 6) und bis zur vorkommerziellen Marktreife (TRL 8) weiterentwickelt werden sollen. Auch frühere Entwicklungsphasen ab TRL 4 können berücksichtigt werden, sofern die technische Machbarkeit bereits nachgewiesen wurde. Grundsätzlich ist das Programm technologie- und branchenoffen. Grundlagenforschung und reine Infrastrukturvorhaben sind dagegen nicht Gegenstand der Förderung.
Unterstützt werden unter anderem die Entwicklung und Erprobung von Prototypen, Pilotanwendungen und marktnahen Softwarelösungen sowie deren Validierung unter realen Einsatzbedingungen. Auch die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen, die Vorbereitung der Skalierung und die Integration in bestehende IT-Infrastrukturen sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass die Projekte einen nachweisbaren Marktbedarf adressieren und bereits bei Antragstellung einen plausiblen wirtschaftlichen Verwertungsweg aufzeigen.
Antragsberechtigt für Einzelvorhaben sind KMU. In Verbundprojekten können sich darüber hinaus größere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen beteiligen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten. Unternehmen müssen eine angemessene Eigenbeteiligung leisten. Die konkreten Förderquoten und Förderhöchstbeträge richten sich nach den beihilferechtlichen Vorgaben und gegebenenfalls den jeweiligen Förderaufrufen.
Die Umsetzung erfolgt über Förderaufrufe, in denen thematische Schwerpunkte, Antragsmodalitäten und Einreichungsfristen festgelegt werden. Anträge werden über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht. Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 30. Juni 2027; eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eingereicht werden können Projektskizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben der experimentellen Entwicklung (und in Einzelfällen auch der industriellen Forschung) mit einer Laufzeit bis maximal 24 Monaten sowie einer Förderung von bis zu 5 Millionen Euro pro Vorhaben. Frühestmöglicher Starttermin der Projekte ist der 01. Januar 2027.
Projektskizzen sind ab sofort bis zum 11. Oktober 2026 einzureichen.
Weitere Informationen: Förderrichtlinie Digital-Tech-to-Product des BMDS (16.9.2026)
Informationen zum ersten Förderaufruf
Wer Fragen zur Richtlinie hat, kann sich an ZENIT wenden.