Workshop in OWL: Erstattung von Innovationskosten

Am 28. August bietet der ThinkTankOWL in Bielefeld einen halbtägigen Workshop zur Erstattung von Innovationskosten an. Im Zentrum stehen die Fragen, worauf es bei der Beantragung genau ankommt oder welche Nachweise geführt werden müssen. Antworten darauf gibt es kompetent und praxisnah vom ZENIT-Förderexperte Sergej Paveliev. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit NRW.Innovationspartner statt.

Viele Unternehmen entwickeln innovative Produkte und Services – oftmals aus dem eigenen Budget. Das sog. Wachstumschancengesetz ermöglicht jedoch, innovationsbezogene Personal- und Sachkosten steuerlich geltend zu machen.

Dabei ist der formale Aufwand nicht einmal besonders umfangreich: Gerade 4.000 Zeichen umfasst die Beantragung der steuerlichen Entlastung. Dennoch fragen sich viele interessierte Unternehmen, worauf es bei der Beantragung genau ankommt oder welche Nachweise geführt werden müssen. Genau hier setzt unser Workshop konkret, praktisch und mit fundierter Expertise an: Von der „richtigen“ Beantragung bis zur prüfsicheren Dokumentation.

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