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Damit aus guten Ideen des innovativen Mittelstands noch mehr marktfähige Produkte entstehen können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand verbessert. So gibt es bei Einzelprojekten pro Projekt eine Aufstockung der maximal zuwendungsfähigen Kosten von bis zu 690.000 Euro, bei Kooperationsprojekten sind es 560.000 Euro. Wer Fragen rund um die Förderung hat, kann sich an das ZENIT-Fördermittelexpertenteam wenden. Foto: Freepik
Die neue Förderrichtlinie gilt seit dem 1. Januar 2025 und soll insbesondere jungen und kleinen Unternehmen sowie Erstinnovatoren bessere Fördermöglichkeiten bieten. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. Darüber hinaus werden zusätzliche Verbesserungen angestrebt, die darauf abzielen, die Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen zu erhöhen, beispielsweise im Hinblick auf die Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste.
Wichtige Änderungen:
Zu weiteren Details der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie ab 2025 wird in den kommenden Wochen auf zim.de informiert.
Quelle: u.a. BMWK
Kerninhalte der Änderungen zur neuen ZIM-Richtlinie
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