Aktuelles von Zenit

Sie haben ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen und arbeiten an Neuentwicklungen oder wesentlichen Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen? Oder sind bereits mitten in einem Innovationsprozess? Dann könnten Sie Anspruch auf eine steuerliche Forschungszulage haben. Das ZENIT-Expertenteam prüft Ihre Berechtigung und unterstützt Sie professionell bei der Antragstellung. Dank unserer umfangreichen Erfahrung mit der Forschungszulage garantieren wir eine maximale Rückvergütung bei minimalem Aufwand.
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) soll die FuE-Aktivitäten in Deutschland stärken und stellt eine steuerliche Förderung für entsprechende Projekte dar.
Anspruchsberechtigung und förderfähige Projekte
Die Forschungszulage kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden, die FuE-Projekte durchführen. Förderfähig sind dabei drei Arten von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten:
1. Grundlagenforschung: Forschung zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne unmittelbare praktische Anwendung.
2. Industrielle Forschung: Forschung zur Erschließung neuer Erkenntnisse mit spezifischem Anwendungsziel.
3. Experimentelle Entwicklung: Arbeit zur Gewinnung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Ein wesentliches Kriterium für die Förderung ist, dass die Projekte eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Erreichung der Entwicklungsziele und der erzielten Ergebnisse aufweisen.
Förderkonditionen
Beantragungsprozess
Um die Forschungszulage zu erhalten, müssen Unternehmen einen zweistufigen Antragsprozess durchlaufen:
1. Bescheinigung der Förderfähigkeit
2. Antrag auf Forschungszulage
Vorteile und Nutzen für Unternehmen
Die Forschungszulage bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen:
Das Forschungszulagengesetz bietet Unternehmen damit eine wertvolle Möglichkeit, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finanziell zu fördern und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch die steuerliche Entlastung und die Minimierung finanzieller Risiken wird ein Anreiz geschaffen, verstärkt in die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu investieren.
Unternehmer und Unternehmerinnen sollten die Potenziale nutzen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und ihre Marktposition zu stärken.
Sie benötigen weitere Informationen oder Hilfe in der Umsetzung? Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das FZulG. Nutzen Sie die Expertise unseres Förderteams.
Weitere Informationen und detaillierte Angebote