Steuerliche FuE-Förderung für KMU attraktiv: ZENIT-Know-how für Antragstellung nutzen

Sie haben ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen und arbeiten an Neuentwicklungen oder wesentlichen Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen? Oder sind bereits mitten in einem Innovationsprozess? Dann könnten Sie Anspruch auf eine steuerliche Forschungszulage haben. Das ZENIT-Expertenteam prüft Ihre Berechtigung und unterstützt Sie professionell bei der Antragstellung. Dank unserer umfangreichen Erfahrung mit der Forschungszulage garantieren wir eine maximale Rückvergütung bei minimalem Aufwand. 

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) soll die FuE-Aktivitäten in Deutschland stärken und stellt eine steuerliche Förderung für entsprechende Projekte dar.

Anspruchsberechtigung und förderfähige Projekte

Die Forschungszulage kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden, die FuE-Projekte durchführen. Förderfähig sind dabei drei Arten von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten:

1. Grundlagenforschung: Forschung zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne unmittelbare praktische Anwendung.
2. Industrielle Forschung: Forschung zur Erschließung neuer Erkenntnisse mit spezifischem Anwendungsziel.
3. Experimentelle Entwicklung: Arbeit zur Gewinnung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Ein wesentliches Kriterium für die Förderung ist, dass die Projekte eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Erreichung der Entwicklungsziele und der erzielten Ergebnisse aufweisen.

Förderkonditionen

  • bis zu 35 % für Ihre internen FuE-Aufwendungen (Löhne/Gehälter) 
  • bis zu 24,5 % für externe FuE-Dienstleistungen
  • bis zu 35 % für Abschreibungen von im Vorhaben genutzten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern 
  • max. 3,5 Mio. Euro Zulage pro Jahr für Ihre Innovationsprojekte 

Beantragungsprozess

Um die Forschungszulage zu erhalten, müssen Unternehmen einen zweistufigen Antragsprozess durchlaufen:

1. Bescheinigung der Förderfähigkeit
2. Antrag auf Forschungszulage

Vorteile und Nutzen für Unternehmen

Die Forschungszulage bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen:

  • Finanzielle Entlastung: Durch die steuerliche Förderung werden Unternehmen finanziell entlastet, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von Bedeutung ist.
  • Risikominimierung: Die Unterstützung durch die Forschungszulage reduziert das finanzielle Risiko bei der Durchführung von FuE-Projekten.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen können ihre Innovationsfähigkeit steigern und sich im internationalen Wettbewerb besser positionieren.

Das Forschungszulagengesetz bietet Unternehmen damit eine wertvolle Möglichkeit, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finanziell zu fördern und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch die steuerliche Entlastung und die Minimierung finanzieller Risiken wird ein Anreiz geschaffen, verstärkt in die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu investieren.

Unternehmer und Unternehmerinnen sollten die Potenziale nutzen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und ihre Marktposition zu stärken.

Sie benötigen weitere Informationen oder Hilfe in der Umsetzung? Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das FZulG. Nutzen Sie die Expertise unseres Förderteams.

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