Steigende Gaspreise: EEW-Förderung auch für Elektrifizierungsprojekte nutzen
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) gibt es seit 2019. Gerade vor dem Hintergrund steigender Gaspreise – nicht zuletzt durch KANU 2.0. – ist das Breiten-Förderprogramm unter anderem zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ein wichtiges Förderinstrument, um Unternehmen energetisch und ressourcenbezogen zu optimieren. ZENIT informiert nicht nur über die Programminhalte, sondern hilft auch bei der Umsetzung.
ZENIT bietet eine umfassende Unterstützung bei der Beantragung und Umsetzung der EEW-Förderung. Dafür analysieren wir Ihr konkretes Investitionsvorhaben und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie, um die bestmögliche Kombination von Fördermöglichkeiten zu identifizieren. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte, wie die Art der Maßnahme, den Förderstatus Ihres Unternehmens sowie die finanziellen und administrativen Anforderungen. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur bei der Antragstellung zu begleiten, sondern auch sicherzustellen, dass Ihr Projekt effizient und nachhaltig umgesetzt wird. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Förderung erfolgreich zu nutzen und Ihre Unternehmensprozesse energie- und ressourceneffizient zu optimieren.
Das Programm
Besonders interessant ist das Modul 4, das die Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen thematisiert. Innerhalb des Programms gibt es zwei Förderarten: die Basisförderung sowie die Premiumförderung (ggf. mit Dekarbonisierungsbonus).
Basisförderung
Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die u.a. zu folgenden Kategorien gehören:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Spritzgießmaschinen
- Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Handgeführte elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
- Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
- Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Premiumförderung
Die Prämienförderung ist weitestgehend technologieoffen und umfasst sowohl Änderungen an bestehenden Systemen (Bestandsoptimierungen) als auch den Austausch von Bestandsanlagen (Austauschinvestitionen) die Schaffung neuer Produktionskapazitäten (Erstinvestitionen) und die Erweiterung vorhandener Produktionskapazitäten (Erweiterungsinvestitionen).
Förderfähig sind beispielsweise:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme
- Energie- und/oder Ressourcen-effiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen
- Elektrifizierung von Prozessen
In diesem Modul sind auch große Unternehmen antragsberechtigt.
Dekarbonisierungsbonus
Für einige Vorhaben kann zusätzlich zur Premiumförderung ein „Dekarbonisierungsbonus“ gewährt werden:
- Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung
- Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen
- Vorhaben zur Nutzung von Wasserstoff
- Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolysevorgänge
Quelle: u.a. BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
BAFA-Informationen zum EEW
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