Sonderbürgschaft: Land unterstützt grüne Transformation

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen bei Investitionen in ihre Zukunft und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die beispielsweise ihre Herstellungsprozesse auf klimaneutrale Verfahren umstellen und dadurch Emissionen vermindern möchten, können künftig von einer Sonderbürgschaft des Landes profitieren. Foto: AdobeStock

Der Mindestbetrag des durch diese Transformationsbürgschaft zu besichernden Kredits beläuft sich auf zwei Millionen Euro, der Höchstbetrag auf 25 Millionen Euro.

Bürgschaften können fehlende Kreditsicherheiten ersetzen und damit Kreditinstituten die Vergabe von Darlehen an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Eine wichtige Voraussetzung ist daher die Begleitung durch eine finanzierende Bank. Die neue Sonderbürgschaft verbindet den vorhandenen hohen Finanzierungsbedarf für klimaneutrale Transformationsvorhaben mit dem Instrumentarium Landesbürgschaft. Für Unternehmen besonders attraktiv sind niedrigere Anforderungen zur Besicherung, ein geringeres Entgelt sowie schlankere Prozesse. Selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften sind nicht vorgesehen.

Interessierte Unternehmen können sich für weitere Informationen an die damit vom Land beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wenden. https://www.pwc.de/GrüneTransformation

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