Ökodesign-Verordnung: Neue Regeln für nachhaltige Produkte in Kraft

Seit dem 18. Juli gilt die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Sie soll sicherstellen, dass Produkte länger halten, Energie und Ressourcen effizienter nutzen, leichter repariert und recycelt werden können und mehr recycelte Materialien enthalten.

Die Ökodesign-Verordnung baut auf dem Erfolg der bestehenden  Ökodesign-Richtlinie auf, die  hauptsächlich die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in den Fokus stellt.

Die Ökodesign-Verordnung wird diesen Ansatz nun auf eine viel breitere Palette von Produkten ausweiten und es ermöglichen, weitreichende „Ökodesign-Anforderungen“ an Leistung und Information in einer Vielzahl von Bereichen festzulegen, wie z. B.:

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass. 

Quelle: EU-Kommission

Video zur Verordnung


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