Ökodesign-Verordnung: Neue Regeln für nachhaltige Produkte in Kraft
Seit dem 18. Juli gilt die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Sie soll sicherstellen, dass Produkte länger halten, Energie und Ressourcen effizienter nutzen, leichter repariert und recycelt werden können und mehr recycelte Materialien enthalten.
Die Ökodesign-Verordnung baut auf dem Erfolg der bestehenden Ökodesign-Richtlinie auf, die hauptsächlich die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in den Fokus stellt.
Die Ökodesign-Verordnung wird diesen Ansatz nun auf eine viel breitere Palette von Produkten ausweiten und es ermöglichen, weitreichende „Ökodesign-Anforderungen“ an Leistung und Information in einer Vielzahl von Bereichen festzulegen, wie z. B.:
- Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
- Energie und Ressourceneffizienz
- Rezyklatanteil
- CO2- und Umweltfußabdruck
- verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.
Quelle: EU-Kommission
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