Mitarbeiterentsendung in Europa: Zwischen Praxiswissen und Binnenmarkt-Hürden

22. Mai 2026

Rund 500 Teilnehmende informierten sich in einer Webinarreihe des NRW.Europa-Teams und der IHKs aus NRW über die Mitarbeiterentsendung ins europäische Ausland. Parallel fragt die EU-Kommission Unternehmen nach ihren Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Foto: AdobeStock

Wer Mitarbeitende vorübergehend ins europäische Ausland entsendet, muss zahlreiche rechtliche, steuerliche und organisatorische Vorgaben beachten. Wie groß der Informationsbedarf in der Praxis ist, zeigte die Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung in Europa – Länder im Fokus“ des Enterprise Europe Network in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern aus NRW. Unterstützt wurde das Angebot von IHK NRW und der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks.

Rund 500 Teilnehmende nutzten die Reihe, um sich praxisnah über grenzüberschreitende Einsätze zu informieren. Neben den Grundlagen der Mitarbeiterentsendung standen länderspezifische Regelungen für Belgien, Italien, Großbritannien, Luxemburg, Frankreich, die Schweiz und die Niederlande im Mittelpunkt. Behandelt wurden unter anderem Fragen zu Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Steuern, Meldepflichten, Mindestlohn, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die hohe Beteiligung macht deutlich, dass die rechtssichere Erbringung von Dienstleistungen im Ausland für viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe aus Nordrhein-Westfalen, ein zentrales Thema bleibt. NRW.Europa unterstützt Unternehmen deshalb bei Fragen zur Mitarbeiterentsendung und zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in Europa. Wer Einsätze im europäischen Ausland plant oder konkrete Fragen zu Meldepflichten, rechtlichen Anforderungen oder nationalen Besonderheiten hat, kann sich an das NRW.Europa-Team wenden.

Umfrage: Bitte um Feedback

Auch auf europäischer Ebene steht das Thema aktuell im Fokus. Im Rahmen der Binnenmarktstrategie 2025 hat die Europäische Kommission eine EU-weite Umfrage zur grenzüberschreitenden Erbringung branchenbezogener Dienstleistungen gestartet. Besonders im Blick stehen Installations-, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen. Ziel ist es, besser zu verstehen, welche Erfahrungen Unternehmen bei vorübergehenden Einsätzen in anderen Mitgliedstaaten machen und wo weiterhin praktische Hindernisse bestehen.

Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen im Binnenmarkt anbieten, sind eingeladen, ihre Erfahrungen einzubringen. Die Teilnahme an der EU-Umfrage ist bis zum 19. Juni 2026 möglich.


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