Aktuelles von Zenit


Mitte April hat die Europäische Kommission Beihilferegelungen genehmigt, mit denen energieintensive Unternehmen in Deutschland vorübergehend von den Strompreisen entlastet werden sollen. Entsprechende Regelungen wurden auch für Bulgarien und Slowenien genehmigt.
Da den Unternehmen die Bedingung auferlegt werden muss, einen erheblichen Teil der erhaltenen Beihilfen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu reinvestieren, werden diese Regelungen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen und stehen im Einklang mit den Zielen des Deals für eine saubere Industrie. Die Regelungen wurden auf der Grundlage des am 25. Juni 2025 von der Kommission angenommenen Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CID-Beihilferahmen) genehmigt.
Die Fördermaßnahmen
Deutschland, Bulgarien und Slowenien meldeten bei der Kommission auf der Grundlage des CID-Beihilferahmens Regelungen zur befristeten Strompreisermäßigung für Unternehmen in energieintensiven Industriezweigen an. Die Mittelausstattung der Regelung beträgt 3,8 Milliarden Euro im Falle Deutschlands.
Mit den Regelungen sollen energieintensive Unternehmen unterstützt werden, indem ihnen in den kommenden drei Jahren ein Teil ihrer Stromkosten erstattet wird. Beihilfefähig sind Unternehmen in Wirtschaftszweigen, in denen ein erhebliches Risiko einer Standortverlagerung in Länder außerhalb der EU besteht, an denen keine oder weniger ehrgeizige Umweltmaßnahmen ergriffen werden. Dieses Risiko hängt von der Stromintensität des betreffenden Sektors und seiner Offenheit für den internationalen Handel ab. Die Wirtschaftszweige, in denen dieses Risiko besonders ausgeprägt ist, sind in den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 aufgeführt.
Quelle: EU-Kommission