Ihre Meinung ist gefragt: Wie sollen die künftigen EU-Wettbewerbsvorschriften für Technologietransfer aussehen?

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation veröffentlicht, um Meinungen zu möglichen Überarbeitungen der Gruppenfreistellungsverordnung für den Technologietransfer (im Folgenden „TT-GVO“) und der dazugehörigen Leitlinien einzuholen. Bis zum 25. April 2025 können Rückmeldungen eigesendet werden. Foto: AdobeStock

Ziel dieser Initiative ist es, die Verordnung und die dazugehörigen Leitlinien zu überarbeiten, um Unternehmen klare Orientierungshilfen an die Hand zu geben, welche Technologietransfer-Vereinbarungen sie treffen können, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Hintergrund

Nach der TT-GVO sind bestimmte Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen vom Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen nach Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgenommen.

Die Initiative ist Teil der Folgenabschätzungsphase, die auf die im November

2024 abgeschlossene Bewertung folgt. Ziel der Evaluierung war es, Nachweise über die Funktionsweise der TT-GVO und der Leitlinien zu sammeln, damit die Kommission entscheiden kann, ob sie die Vorschriften auslaufen lassen, ihre Geltungsdauer verlängern oder sie im Hinblick auf ihr Auslaufen am 30. April 2026 überarbeiten sollte.

Nächste Schritte

Die Kommission wird eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen veröffentlichen. Die Beiträge der Interessenträger werden der Kommission bei der Ausarbeitung der überarbeiteten Vorschriften helfen, damit sie im dritten Quartal 2025 zur Konsultation veröffentlicht werden können. Die Folgenabschätzungsphase wird voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2026 dauern.
Quelle: EU-Kommission

Weitere Informationen

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