Forschungszulage: Rückerstattung durch Forschungszulage für Laborspezialisten ANASYSTA

04. September 2026

Die ursprünglich als Vertriebs- und Serviceorganisation für Analysegeräte im Bereich der Forschungs- und Qualitätssicherung gegründete ANASYSTA entwickelt seit der Erweiterung des Geschäftsmodells auch intelligente Messsysteme, bietet maßgeschneiderte Serviceleistungen an und ist damit zu einem innovativen Player geworden. Spezialisiert ist das 1999 gegründete Unternehmen aus Mülheim an der Ruhr auf physikalische Analyselösungen für Partikel in Flüssigkeiten. Für die erfolgreiche Einwerbung einer Forschungszulage nutzten die Mülheimer die ZENIT-Experten. Wie das funktioniert hat, haben wir Geschäftsführer Axel Wilde in einem Interview gefragt. Foto: AdobeStock

Die Erweiterung des Geschäftsfelds mit eigenen Entwicklungen war für den Laborspezialisten sehr kostenintensiv. Besonders interessant bei der Erweiterung war die Entwicklung eines Flow Imaging Microscopy (FIM)-Messgeräts für Wasser-/Pharmaanalytik mit deutlich verbesserter Auflösung, selbst entwickelter Flusszelle und modularem Aufbau. Für die Anwendung im Bereich Pharmazie bedeutet diese Innovation, erstmalig auch gegen die übliche Verfahrensrichtung messen zu können und weitet so den Messbereich auf Partikel 1-2000 µm auf. Einen Teil der Kosten für die Entwicklungen konnte sich das Unternehmen über die steuerliche Forschungszulage mit Hilfe der ZENIT-Beratung entsprechend der Richtlinien zurückholen.

Interview

Wie sind Sie auf die Forschungszulage zur Teilfinanzierung Ihrer Entwicklung gekommen?
Wir hatten im Vorfeld überlegt, dafür ein passendes Förderprogramm zu finden, haben uns aber letzten Endes dagegen entschieden. Die Idee, die Forschungszulage zu nutzen, kam von unserem Steuerberater, der meinte, dass es nicht allzu schwierig sei, einen Antrag zu stellen.

Warum haben Sie die Antragstellung nicht intern bearbeitet?
Bei der Beschäftigung mit den Unterlagen sind wir sehr schnell an unsere Grenzen gestoßen. Wir sind ein kleines Unternehmen, dass sich vollständig auf innovative Entwicklungen konzentriert und keine Kapazitäten für solch komplexe Verfahren hat. Weil wir auf die Zulage aber nicht verzichten wollten, haben wir uns im Internet auf die Suche nach einem Dienstleister dafür gemacht und sind auf ZENIT gestoßen. Ein Kontakt war schnell hergestellt und das Angebot überzeugend.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Beratung gemacht und würden Sie diese weiterempfehlen?
Alleine wären wir an dem Antrag gescheitert und die Zusammenarbeit war sehr effizient. Sehr zielführend war zum Beispiel die Kommunikation als es um technische Fragen zu unserer Entwicklung in Bezug auf die Kompatibilität zu den Anforderungen der Forschungszulage ging. Das war wie ein guter Ballwechsel in einem Tennismatch. Unsere Erwartungen im Verhältnis zu unseren Gesamtentwicklungskosten wurden mit einer Rückerstattung voll erfüllt, so dass wir jetzt zwei weitere Anträge für innovative Entwicklungen mit ZENIT planen. Außerdem sind wir in das Netzwerk ZENIT eingetreten. Wir nutzen und unterstützen damit bewusst die ZENIT-Angebote – von Fördermitteln über Internationalisierung bis hin zu weiteren Impulsen für Wachstum und Innovation.

ZENIT-Unterstützung

Über 13.000 FuE-Vorhaben hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage im Jahr 2025 positiv bescheinigt. Geführt hat dies zu einem Anspruch in Höhe von geschätzt 3,1 Mrd. Euro.
Die Forschungszulage kann sowohl für laufende und künftige FuE-Vorhaben als auch rückwirkend für förderfähige Projekte der vergangenen vier Jahre beantragt werden und ist damit eine mögliche Alternative zu momentan nicht beantragbaren ZIM-Projekten.
Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, bietet ZENIT zwei unterschiedlich umfangreiche Unterstützungspakete an.

Dienstleistung Forschungszulage bei ZENIT

Homepage ANASYSTA e.K.


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