EU-Zollreform: Zollverfahren soll moderner und effizienter werden
Im Frühjahr stellte die EU-Kommission die umfassendste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung vor. Eine neue, gemeinsame europäische Zollstelle, die bis 2028 aufgebaut wird, soll eine Datenbank erstellen, damit Informationen zwischen den EU-Ländern schneller ausgetauscht werden können. Das einheitliche IT-System soll die ca. 117 nationalen Systeme ersetzen und für die Mitgliedsstaaten eine Ersparnis von 1 Milliarde Euro bringen und das Zollverfahren für die Unternehmen erheblich vereinfachen.
Darüber hinaus ist geplant, Zollmeldepflichten von Wirtschaftsbeteiligten zu straffen, indem beispielsweise die Abwicklung von Einfuhren weniger zeitaufwendig sein wird.
Geplant sind:
- EU-Zollbehörde und Zolldatenbank
Über eine neue, gemeinsame Zollbehörde mit einer zentralen Datenbank können die Zollbehörden der Mitgliedstaaten in Echtzeit Daten abrufen. So wird es einfacher, Warenladungen, die von einem EU-Staat abgewiesen wurden, auch in einem anderen Mitgliedstaat frühzeitig zu erkennen. Dies erhöht den Schutz für Verbrauchende vor der Einfuhr nichtsachgemäßer Waren und Produkte in die EU. Gleichzeitig können so Lieferketten besser verfolgt und Engpässe frühzeitig aufgespürt werden. - Vereinfachung für Unternehmen
Bei der Wareneinfuhr in die EU werden künftig alle Informationen über die Produkte, wie Lieferketten und Ursprung in die Zolldatenbank eingespeist. Unternehmen müssen so ihre Zollinformationen für mehrere Sendungen nur einmal übermitteln. In bestimmten Fällen, in denen Geschäftsabläufe und Lieferketten vollkommen transparent sind, können Trust-&-Check-Händler – ohne Tätigwerden der Zollbehörden einführen. - Wegfall der Zollfreigrenze
Auf Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro wurde bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt bisher keine Abgabe erhoben. Das soll künftig wegfallen. Der EU fließen dadurch jährlich Zusatzeinnahmen von rund 1 Milliarde Euro zu. - Online-Handel
Der elektronische Warenverkehr im EU-Binnenmarkt wird modernisiert. Im Unterschied zum bestehenden System soll in Zukunft die Verantwortung bei den Online-Händlern und nicht mehr bei den Verbrauchern liegen. Die Online-Plattformen müssen sämtliche Zollverpflichtungen erfüllen, wenn Waren aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden.
Weiterführende Informationen über die Zollreform finden Sie hier.
Quelle: Enterprise Europa Network-Partner Bayern innovativ
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