Ein Jahr neues Fachkräfteeinwanderungs­gesetz: 200.000 Visa zeigen steigendes Interesse im Ausland

Vor gut einem Jahr ist die erste Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft getreten. Zum 18. November 2023 wurden die Weichen dafür gestellt, dass Deutschland ein attraktiveres Ziel für Erwerbstätige aus dem Ausland wird: mit deutlich größerer Flexibilität für gut qualifizierte Fachkräfte und Erleichterungen für ausländische Akademikerinnen und Akademiker bei der „Blauen Karte EU“.

In einem zweiten Schritt wurde erstmals Arbeitskräften die Einwanderung auf Basis ihrer Berufserfahrung ermöglicht. Die Einführung der Chancenkarte als neuartiger Möglichkeit, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen, hat im Juni dieses Jahres diese weitreichende Reform der Erwerbsmigration vollendet.

Diese Regelungen werden gut angenommen. Im ersten Jahr wurden nach vorläufigen Zahlen rund 200.000 Visa zu Erwerbszwecken erteilt. Im Vergleich zum Vorjahr (177.578) ist dies ein Anstieg um über 10 Prozent. Besonders erfreulich ist das große Interesse von Menschen, die in Deutschland studieren, eine Berufsausbildung machen oder ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen wollen. Die Visazahlen sind in diesem Bereich um über 20 Prozent bei Studenten aus Drittstaaten, um zwei Drittel bei Auszubildenden und um knapp 50 Prozent bei Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufs­quali­fika­tionen gestiegen. Mit diesen Fachkräften von morgen wird langfristiges Beschäftigungs­potenzial gesichert. Quelle: BMAS
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