Aktuelles von Zenit


Ab dem 7. September 2026 können KMU in NRW Zuschüsse für externe Beratung zur Analyse, Optimierung und Digitalisierung betrieblicher Prozesse über das Programm MID Digitale Prozesse erhalten. Gefördert werden bis zu 30 Beratungstagewerke mit max. 500 Euro je Tagewerk, also bis zu 15.000 Euro Zuschuss. Software, Hardware und Lizenzen selbst sind nicht förderfähig. Anders als bei anderen MID-Modulen gibt es kein Losverfahren. Anträge können im Förderaufruf direkt gestellt werden, solange Mittel verfügbar sind. Der aktuelle Aufruf läuft bis 1. Dezember 2026. Foto: AdobeStock
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Die Beratung muss darauf abzielen, die Effizienz im Unternehmen durch die Digitalisierung von Abläufen zu steigern und die Einführung einer Softwarelösung vorzubereiten. Gefördert wird dabei ausschließlich die Beratungsleistung, nicht die Software oder Lizenzkosten selbst.
Förderfähig sind ausschließlich folgende Beratungsleistungen:
Wichtig für einen Antrag ist ein gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits ein rechtsverbindlicher Auftrag zur Erbringung einer projektbezogenen Dienstleistung erteilt wurde.
Die Zuwendung wird als Festbetrag in einer Summe ausgezahlt, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist – eine gesonderte Mittelanforderung ist nicht nötig.
Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Fördergeber sind das Land NRW und die NRW.BANK.
Quelle: NRW.BANK
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