ZENIT macht Ihren Rechtsanspruch auf steuerliche FuE-Förderung geltend

Sie haben ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen, planen Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen? Oder befindet sich Ihr Unternehmen bereits mitten in einem solchen Innovationsprozess? Dann entsteht bei Ihnen möglicherweise ein Rechtsanspruch auf eine steuerliche Forschungszulage.

Die ZENIT-Förderexperten prüfen Ihre Anspruchsberechtigung und begleiten Sie professionell bei der Antragstellung. Dabei garantiert Ihnen unsere tiefgehende Erfahrung mit Forschungszulagen eine maximale Rückvergütung bei minimalem Aufwand.


Abgrenzung zur traditionellen Projektförderung 

  • Rechtsanspruch auf Forschungszulage 
  • FuE-Vorhaben auch rückwirkend nach dem 01.01.2020 förderfähig 
  • keine Antragsfristen, Wettbewerbsverfahren und fachliche Themeneingrenzung 

Förderkonditionen 

  • grundsätzlich 25 Prozent Forschungszulage auf die förderfähigen Aufwendungen
  • für anspruchsberechtigte kleine und mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent
  • bei Auftragsforschung werden 70 Prozent des Entgelts als förderfähiger Aufwand berücksichtigt
  • förderfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter
  • seit 2026: zusätzliche Pauschale für Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten bei neu begonnenen FuE-Vorhaben
  • maximale Bemessungsgrundlage: 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr
  • damit bis zu 3 Millionen Euro Forschungszulage beziehungsweise bis zu 4,2 Millionen Euro für anspruchsberechtigte KMU

Zur Unterstützung in der Beantragung der Forschungszulage bieten wir drei Formate an. Sie entscheiden, welche Unterstützungsleistungen Sie durch uns benötigen – klar, transparent und fair.

Interview: 250.000 Euro Forschungszulage für ituma: Unterstützung von ZENIT

Unsere Angebotsübersicht:

Befähigungspaket: Die konkrete Anleitung für Ihren Erfolg

Umsetzungspaket: Hände frei für Ihre Kerngeschäft


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Überblick: Alle Vorteile des Forschungszulagengesetzes

Zielstellung des Förderprogramms​

Am 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) mit dem Ziel in Kraft getreten, Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize zu fördern. Mit der Einführung einer Forschungszulage ergänzt diese steuerliche Förderung das bereits bestehende Angebot an Projektförderungen. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und speziell kleine und mittlere Unternehmen zur Durchführung von Forschungsaktivitäten zu ermutigen.

Wer kann profitieren?

Das Forschungszulagengesetz richtet sich an steuerpflichtige Unternehmen aller Größen und Branchen. Gefördert werden begünstigte Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Bemessungsgrundlage. Anspruchsberechtigte kleine und mittlere Unternehmen können einen Fördersatz von 35 Prozent erhalten. Seit 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. Damit sind jährlich bis zu 3 Millionen Euro Forschungszulage beziehungsweise bis zu 4,2 Millionen Euro für anspruchsberechtigte KMU möglich.

Verbesserungen seit 2026

  • maximale Bemessungsgrundlage von 12 Millionen Euro
  • 20-prozentige Gemein- und Betriebskostenpauschale für nach dem 31. Dezember 2025 begonnene Vorhaben
  • Eigenleistungspauschale von 100 Euro pro Stunde

Weitere Verbesserungen seit 2024

  • erhöhte Berücksichtigung der Auftragsforschung
  • Förderung bestimmter beweglicher Wirtschaftsgüter
  • erhöhter Fördersatz für anspruchsberechtigte KMU

Das Förderprogramm für jedes Unternehmen, das forscht und experimentell entwickelt.

Von der Förderung können Unternehmen unterschiedlicher Größe und aus allen Branchen profitieren. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein kleines Start-up oder ein etabliertes Unternehmen sind. Die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Innovationsprojekte zu unterstützen und finanzielle Vorteile zu erzielen.

Die Beantragung der Forschungszulage ist sowohl vor Beginn als auch während eines Projekts oder sogar im Nachgang möglich. Sie haben die Flexibilität, die Zulage entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und zeitlichen Gegebenheiten zu beantragen. 

Damit weniger Rückfragen im Förderablauf entstehen und Ihr ​Einsatz so gering wie nötig bleibt, sind folgende Punkte entscheidend: 

  • Gemeinsame Ideenbesprechung inkl. Projektskizzierung (durch einen Workshop von insgesamt max. 4 Std.)​
  • Bereitstellung Ihrer komprimierten Unternehmensdaten​
  • Prüfung unseres gemeinsamen Entwurfs ​
  • Prüfung des Antrags auf Bescheinigung und vollumfängliche Begleitung der Bewilligungsphase

Ihr Einsatz gegenüber einem selbst erstellten Antrag reduziert sich damit auf ein Minimum

Als Public Private Partnership und Innovations- und Europaagentur des Mittelstands und des Landes NRW sind wir bereits seit 40 Jahren aktiv und erfolgreich. Vertrauen Sie dieser Erfahrung, damit Sie sich auf Ihr Business als innovatives Unternehmen konzentrieren können.  

  • Durch Aufwandsreduzierung des komplexen Antragverfahrens erhalten Sie mehr zeitliche Kapazitäten
  • Sie profitieren von maximaler Planungssicherheit und Minimierung der finanziellen Risiken
  • Sie reduzieren den zeitlichen Aufwand auf ein Minimum
  • Sie steigern die Bewilligungschance Ihres Antrags auf Bescheinigung​ signifikant
  • Sie nutzen die Vorteile einer transparenten Kosten-Nutzen-Darstellung​

Unsere Kompetenzen sind Ihr Erfolg

Seit über 40 Jahren transformieren wir den Mittelstand in NRW. Dabei bewältigen unsere Technologie- und Fördermittelspezialistinnen und -spezialisten die Komplexität und auch den hohen Grad an Ungewissheit für Zukunftsinvestitionen.

Profitieren Sie von Transparenz und Fairness

Unser Fokus liegt auf Ihrem Erfolg und nicht auf unserem Profit. Seit über 40 Jahren ist ZENIT ein Schlüsselakteur bei der Transformation des Mittelstands in NRW als landesbeteiligte Gesellschaft. Unsere Experten für Technologie und Fördermittel bewältigen die Komplexität und den hohen Grad an Ungewissheit, die mit Zukunftsinvestitionen verbunden sind. Wir stellen sicher, dass die Förderung dort ankommt, wo sie benötigt wird – direkt in Ihrem Unternehmen.  


Profitieren auch Sie von unserem Know-how und nutzen Sie die Möglichkeiten des Forschungszulagengesetzes und dessen Vorteile für Ihr Unternehmen.

Wir sorgen dafür, dass die Förderung dort ankommt, wo sie hingehört – nämlich bei Ihrem Unternehmen!

Mit dem Netzwerk ZENIT e.V., dem Land Nordrhein-Westfalen und einem Bankenkonsortium hat die ZENIT GmbH drei gleichberechtigte Gesellschafter:

Das Netzwerk ZENIT e.V.
ist eine branchenübergreifende Interessengemeinschaft von rund 220 vorrangig mittelständischen Unternehmen aus NRW.

Das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Ein Bankenkonsortium,
bestehend aus NRW.BANKDZ Bank. Die Initiativbank und dem Bankenverband Nordrhein-Westfalen.

Vorsitzender: Thomas Eulenstein, Geschäftsführer der KIMW Management GmbH des Kunststoff-Instituts Lüdenscheid und Vorsitzender des Netzwerks ZENIT e.V.

Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Kirsten Bender für das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie des Landes NRW

Dr. Christiane Fricke für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW

Susanne Elsässer für das Ministerium der Finanzen des Landes NRW

Anno Jordan, EMG Automation GmbH für das Netzwerk ZENIT e.V.

Christian Wolf, Geschäftsführer Hans Turck GmbH & Co. KG, für das Netzwerk ZENIT e.V.

Steffen Pörner für den Bankenverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Birgit Maria Rosczyk, Bereichsleiterin Förderung & Kundenbetreuung der NRW.BANK, für die NRW.BANK

Direktorin Wencke Engbers für die DZ Bank. Die Initiativbank


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