Eurostars 3: Förderung grenzüberschreitender Innovationsprojekte

20. Juli 2026

Bis zum 10. September 2026 läuft die aktuelle Eurostars-Ausschreibung. Bewerben können sich innovative, multilaterale Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die sich leicht vermarkten lassen, entwickelt werden. Interessierte KMU können sich bei ZENIT über das Verfahren informieren. Foto: AdobeStock

Projektinhalte können frei bestimmt werden („bottom-up“). Die Bekanntmachung richtet sich insbesondere an innovative kleine und mittelständige Unternehmen. Darüber hinaus können sich deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland kooperieren.

Kriterien:

  • Konsortialführer ist ein innovatives KMU aus einem Eurostars-Land
  • Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
  • Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
  • KMU aus den beteiligten Eurostars-Ländern tragen gemeinsam mind. 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
  • Auf kein teilnehmendes Land oder Partner entfallen mehr als 70% der Projektkosten
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen
  • Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden

Die wirtschaftliche Verwertung der verschiedenen Partner muss klar erkennbar und im Eurostars-Antrag entsprechend dargestellt sein. Auch Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse verpflichtet. Quelle: DLR

Programminformationen

Wer Fragen rund um das Förderprogramm, das über Horizont Europa finanziert wird, hat oder sich allgemein für das Thema Fördermöglichkeiten interessiert, kann sich an das NRW.Europa-Team bei ZENIT wenden.


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