Eurostars: Förderanträge bis Mitte September 2024
Noch bis zum 12. September können forschungstreibende KMU Förderanträge im themenoffenen, marktnahen Förderprogramm Eurostars stellen. Förderfähig sind multilaterale Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Foto: Freepik
Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland (s. Förderung).
Folgende Kriterien muss ein Eurostars-Projekt erfüllen:
- Konsortialführer ist ein innovatives KMU aus einem Eurostars-Land
- Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
- Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
- KMU aus den beteiligten Eurostars-Ländern tragen gemeinsam mind. 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
- Auf kein teilnehmendes Land oder Partner entfallen mehr als 70% der Projektkosten
- Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
- Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
- Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken
- Alle Projektpartner sind juristische Personen
- Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden
Quellen: u.a. Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes und DLR
Weitere Informationen
Wer Fragen rund um das Förderprogramm, das über Horizont Europa finanziert wird, hat oder sich allgemein für das Thema Fördermöglichkeiten interessiert, kann sich an das NRW.Europa-Team bei ZENIT wenden.
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