ZENIT macht Ihren Rechtsanspruch auf steuerliche FuE-Förderung geltend

Haben Sie ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen und planen Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen? Oder befindet sich Ihr Unternehmen bereits mitten in einem solchen Innovationsprozess? Dann entsteht bei Ihnen möglicherweise ein Rechtsanspruch auf eine steuerliche Forschungszulage.

Die ZENIT-Förderexperten prüfen Ihre Anspruchsberechtigung und begleiten Sie bei der Antragstellung. 

Abgrenzung zur traditionellen Projektförderung 

  • Rechtsanspruch auf Forschungszulage 
  • FuE-Vorhaben auch rückwirkend nach 01.01.2020 förderfähig 
  • keine Antragsfristen, Wettbewerbsverfahren und fachliche Themeneingrenzung 

Förderkonditionen 

  • 25 % für Ihre internen FuE-Aufwendungen (Löhne/Gehälter) 
  • 15 % für externe FuE-Dienstleistungen 
  • max. 1 Mio. Euro Zulage pro Jahr für Ihre Innovationsprojekte 

Antragsprozedere 

  • Zweistufiges Verfahren: 
  • Antrag auf Erstellung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ 
  • Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt (erfolgt i.d.R. durch Ihren Steuerberater) 
  • Informationen zum Antragsverfahren, Handreichungen sowie das offizielle Antragsformular stehen auf der Webseite der BSFZ zur Verfügung 
  • Eine individuelle Beratung der Antragsteller durch die BSFZ erfolgt nicht

Überblick: Alle Vorteile des Forschungszulagengesetzes

Zielstellung des Förderprogramms​

Am 14. Dezember 2019 wurde das Forschungszulagengesetz (FZulG) verabschiedet, welches das Ziel verfolgt, Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize zu fördern. Mit der Einführung einer Forschungszulage ergänzt diese steuerliche Förderung das bereits bestehende Angebot an Projektförderungen. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und speziell kleine und mittlere Unternehmen zur Durchführung von Forschungsaktivitäten zu ermutigen.

Wer kann profitieren?

Start-ups, KMU, aber auch Großunternehmen können ihre FuE-Aktivitäten strategisch bezuschussen lassen, durch Anrechnung der Forschungszulage auf die Steuerschuld.

Das Förderprogramm für jedes Unternehmen, das forscht und experimentell entwickelt.

Von dieser Förderung können Unternehmen unterschiedlicher Größe und aus allen Branchen profitieren. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein kleines Start-up oder ein etabliertes Unternehmen sind. Die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Innovationsprojekte zu unterstützen und finanzielle Vorteile zu erzielen.

Die Beantragung der Forschungszulage ist sowohl vor Beginn als auch während eines Projekts oder sogar im Nachgang möglich. Sie haben die Flexibilität, die Zulage entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und zeitlichen Gegebenheiten zu beantragen. 

Damit weniger Rückfragen im Förderablauf entstehen und Ihr ​Einsatz so gering wie nötig bleibt, sind folgende Punkte entscheidend:

  • Gemeinsame Ideenbesprechung inkl. Projektskizzierung (durch einen Workshop von insgesamt max. 4 Std.)​
  • Bereitstellung Ihrer komprimierten Unternehmensdaten​
  • Prüfung unseres gemeinsamen Entwurfs ​
  • Prüfung des Antrags auf Bescheinigung und vollumfängliche Begleitung der Bewilligungsphase

Hiermit reduziert sich Ihr Einsatz gegenüber einem selbst erstellten Antrag auf ein Minimum

Als Public Private Partnership sind wir bereits seit 40 Jahren erfolgreich die Innovations- und Europaagentur des Mittelstands und des Landes NRW. Vertrauen Sie dieser Erfahrung, damit Sie sich auf Ihr Business als innovatives Unternehmen konzentrieren können.  

  • Durch Aufwandsreduzierung des komplexen Antragverfahrens erhalten Sie mehr zeitliche Kapazitäten
  • Sie profitieren von maximaler Planungssicherheit und Minimierung der finanziellen Risiken
  • Sie reduzieren den zeitlichen Aufwand auf ein Minimum
  • Sie steigern signifikant die Bewilligungschance Ihres Antrags auf Bescheinigung​
  • Sie nutzen die Vorteile einer transparenten Kosten-Nutzen-Darstellung​

Unsere Kompetenzen sind Ihr Erfolg

Seit über 40 Jahren transformieren wir den Mittelstand in NRW. Dabei bewältigen unsere Technologie- und Fördermittelspezialisten die Komplexität und auch den hohen Grad an Ungewissheit für Zukunftsinvestitionen.


Profitieren auch Sie von unserem Know-How und nutzen Sie die Möglichkeiten des Forschungszulagengesetzes und die potenziellen Vorteile für Ihr Unternehmen.

Wir sorgen dafür, dass Förderung dort ankommt, wo sie hingehört – nämlich bei Ihrem Unternehmen!



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