Corona-Wirtschaftshilfen:  Letztmalige Fristverlängerung bis zum 30. September 2024

Bund und Länder verständigten sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten Mitte März im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Quelle: BMWK
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240314-corona-wirtschaftshilfen.html


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