NRW-Soforthilfe 2020: Neues Rückmeldeverfahren gestartet

Rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist, müssen im Rückmeldeverfahren erklären, dass sie die Soforthilfemittel zweckentsprechend in Fällen von Liquiditätsengpässen verwendet haben, die pandemiebedingt innerhalb des dreimonatigen Förderzeitraums im Frühjahr 2020 aufgetreten sind.  Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025, danach werden die Schlussbescheide erstellt. Quelle: MWIKE

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