Aktuelles von Zenit


Innovative Produkte oder Dienstleistungen auf internationalen Märkten zu etablieren, ist nicht so einfach für kleine und mittlere Unternehmen. Deshalb unterstützt das EU-Förderprogramm Innowwide KMU und Start-ups dabei, Marktchancen außerhalb Europas systematisch zu prüfen. In der aktuellen Ausschreibung 2026 stehen dafür bis zu 60.000 Euro pro Projekt zur Verfügung. Die Einreichfrist für Anträge endet am 1. Dezember 2026. Foto: AdobeStock
Wie groß ist das Marktpotenzial im Zielland? Welche rechtlichen und technischen Anforderungen gelten und wie ist die Wettbewerbssituation? Mit Innowwide können innovative KMU solche Fragen klären, bevor sie größere Investitionen in einen internationalen Markteintritt tätigen. Das von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizont Europa finanzierte und über das Eureka-Netzwerk umgesetzte Programm fördert sogenannte „Market Feasibility Projects“.
Über sechs Monate können Unternehmen gemeinsam mit einem lokalen Partner untersuchen, ob sich ein innovatives Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung im ausgewählten Zielmarkt erfolgreich etablieren lässt. Förderfähig sind beispielsweise Markt- und Wettbewerbsanalysen, die Prüfung technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen, Fragen zum Schutz geistigen Eigentums sowie vorbereitende Arbeiten für spätere Forschungs- und Innovationskooperationen. Zielmärkte können unter anderem in Nord- und Südamerika, Asien, Afrika oder im Nahen Osten liegen.
Die im Oktober gestartete Ausschreibung 2026 läuft bis zum 1. Dezember 2026. Insgesamt stehen 4,2 Millionen Euro für voraussichtlich 70 Projekte zur Verfügung. Jedes erfolgreiche Projekt erhält einen Festbetrag von 60.000 Euro. Die Förderung deckt maximal 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab; diese müssen daher mindestens 86.000 Euro betragen. 42.000 Euro werden zu Projektbeginn ausgezahlt, die restlichen 18.000 Euro nach Abschluss und Annahme des Abschlussberichts.
Neu ist 2026, dass antragstellende Unternehmen zum Stichtag bereits seit mindestens zwei Jahren bestehen müssen. Zudem ist mindestens ein lokaler Partner im Zielland erforderlich, der als Unterauftragnehmer eingebunden wird.