Gutscheine für Start-ups: Bis zu 50.000 aus EFRE-Mitteln

Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Mittel dafür stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Projektanträge werden nach Eingang chronologisch bearbeitet und können zunächst bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) abgegeben werden. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Beratungs- und Servicedienstleistungen der IN.NRW sowie Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie auf der Themenseite zum Go-to-Market Gutschein und der Seite der Innovationsförderagentur NRW.
Quelle: MWIKE, Foto: AdobeStock

Vollständige Presseinformation

Start-ups, die Fragen rund um die Themen Förder- und Internationalisierungsberatung haben, können sich auch an das Start-up-Team bei ZENIT wenden.


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