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Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) trat am 15. Februar 2024 mit novellierten Förderrichtlinien in Kraft. Mit der Novelle wird das Antragsverfahren vereinfacht, mit dem Ziel, Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen. Das heißt: Die bisher beihilferechtlich notwendige Berechnung der sogenannten Investitionsmehrkosten entfällt weitestgehend. Für bestimmte Anlagen wird ein neues, besonders einfaches Antragsverfahren eingeführt. Außerdem erhalten Unternehmen für Investitionen in zentrale Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie einen Dekarbonisierungsbonus.
Die EEW ist das Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Das Programm wurde 2019 eingeführt und verzeichnet seitdem ein starkes Wachstum. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Durch das breite Förderangebot ist die EEW sowohl bei großen Unternehmen als auch KMU beliebt.
Die wesentlichsten Neuerungen im Überblick:
Förderanträge können ab dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.
Quelle: BMWK
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