Zuschuss bis 100.000 Euro: EFRE-Programm Ressourceneffizienzberatung gestartet

Zuschuss bis 100.000 Euro: EFRE-Programm Ressourceneffizienzberatung gestartet

Im Rahmen des EFRE/JTF startete am 19. Juli das Programm „Ressourceneffizienzberatung“. Es unterstützt die gewerbliche Wirtschaft und das Handwerk bei der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation hin zu einer Circular Economy. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus NRW. Das Land stellt dafür rund 4 Millionen Euro EFRE- und Landesmittel zur Verfügung. Eine vollständige Antragstellung ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, letztmalig am 31. Oktober 2023 möglich. Foto: AdobeStock_elnur

Förderfähig sind unabhängige Beratungen mit dem Fokus auf eine kreislauforientiertere, ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und Produktionsprozesse. Bei den Beratungen handelt es sich um Dienstleistungen, die nicht fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören, wie laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung.

Wie wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsdienstleistungen externer Beraterinnen und Berater. Der Zuschuss für Beratungen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro, die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 2.500 Euro Zuschuss.

Es werden ausschließlich Beratungen gefördert, die gemäß den vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien plausibel und angemessen sind. Zu den spezifischen Auswahlkriterien „Beitrag des Vorhabens zu einem oder mehreren Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen“ und „Innovatives und wirtschaftliches Potential des Vorhabens“ muss im Antragsverfahren explizit Stellung genommen werden.

Zusammen mit den Antragsunterlagen muss das zu beratende Unternehmen einen vorab mit einem Berater oder einer Beraterin geschlossenen Beratungsvertrag vorlegen. Dieser wird erst rechtsverbindlich, wenn es zu einer späteren Fördererzusage kommt.
Quelle: Verwaltungsbehörde EFRE.NRW

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Michael Nolden
Michael Nolden Dipl.-Ing.
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