Bund und Land haben die Unternehmensförderung in strukturschwachen Regionen zum 1. Juli 2023 auf 240 Mio. Euro aufgestockt. Im Mittelpunkt stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen, ein vereinfachter und verbesserter Zugang zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) und neue Fördertatbestände. Neben den bisherigen Zuschüssen zu arbeitsplatzschaffenden Investitionen in Anlagen, Maschinen oder Gebäude gibt es jetzt auch eine Lohnausgaben-bezogene Förderung für qualifizierte Fachkräfte oder für besondere Investitionsvorhaben (Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekte oder Deckung des eigenen Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien).
Der neuen Richtlinie ist die umfassendste inhaltliche Erneuerung in der Geschichte der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe vorausgegangen. So werden in Zukunft auch Investitionen gefördert, mit denen die Transformation zu einer klimaneutralen, insgesamt nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden kann, beispielsweise eine besonders nachhaltige Bauweise oder besonders effiziente Produktionsmaschinen.
In NRW bzw. mit der neuen RWP-Richtlinie sehen die Änderungen folgendes vor:
Förderung nur in strukturschwachen Regionen
Bereits im letzten Jahr wurde die sogenannte Gebietskulisse in NRW erweitert. Unterschieden wird dabei zwischen C- und D-Fördergebieten, die jeweils eine unterschiedliche Förderquote begründen. Grob zusammengefasst gehören dazu das Ruhrgebiet, die östlichen Landkreise und Städte wie z. B. Höxter, Lippe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Teile der Bergischen Region (u.a. Wuppertal, Oberbergischer Kreis, Remscheid) sowie im Westen Euskirchen, Städteregion Aachen, Viersen, Kleve und Teile des Landkreises Wesels dazu). Nur innerhalb dieser Gebietskulisse greift die RWP-Förderung.
Grafik: NRW-Wirtschaftsministerium
Eine tabellarische Übersicht nach Städten und Kreisen gibt es hier
Was wird gefördert
Einen Zuschuss gibt es für Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen für bestimmte Investitionsvorhaben.
Die Zuschüsse lassen sich für verschiedene Vorhaben nutzen:
• Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
• Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
• erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
• Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
• Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
• Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
• Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
• Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
Interessant ist, dass die Unternehmen jetzt eine Wahlmöglichkeit haben zwischen der Förderung von Investitionen in Sachkapital oder Lohnausgaben von qualifizierten Fachkräften mit einem Gehalt inklusive Sozialausgaben von größer 65.000 Euro.
KMU können darüber hinaus Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist oder die neuen innovativen Produkte durch das KMU in der Gründungsphase maßgeblich selbst entwickelt worden sind.
Anträge können ab sofort bei der NRW.BANK gestellt werden. Bei ihr gibt es auch eine antragsbezogene Förderberatung.
Richtlinie
Presseinformation des NRW-Wirtschaftsministeriums
Hintergrund und ZENIT-Support
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) konkretisiert die Bund/Länder- Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und wird in Nordrhein-Westfalen je zur Hälfte vom Bund und dem Land finanziert.
Kleine und mittlere Unternehmen aus NRW unterstützt ZENIT im Rahmen seiner Förderberatung durch einen Themen- und Zuwendungsgeber-offen Ansatz. Wir versuchen, die Ideen und Finanzierungsbedarfe mit den Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes übereinanderzulegen, um die jeweils relevantesten, in Frage kommenden Programmen für die KMU zu empfehlen. Passt eine Idee am besten zum RWP-Programm, freuen wir uns die oben genannten Informationen tiefer zu erläutern und anschließend an die Antragsberatung der NRW.BANK weiterzuvermitteln.
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Dipl.-Ing. Raum- und Stadtplanung
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