Das „Zentrale(s) Innovationsprogramm Mittelstand“ ist eines der beliebtesten Förderprogramme für innovative kleine und mittlere Unternehmen. Allerdings war die Antragseinreichung für das bundesweite, technologie- und branchenoffene Programm seit Oktober 2022 für fast 10 Monate ausgesetzt. Seit dem 3. August ist eine Antragstellung wieder möglich, jedoch mit leicht geänderten Bedingungen.
- Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein ZIM-Forschungs- und Entwicklungsprojekt (ZIM-FuE) erhalten haben, können erst 24 Monate nach der letzten ZIM-FuE-Bewilligung eine weitere Bewilligung erhalten. Diese Maßnahme gilt ab sofort und rückwirkend, so dass in der Vergangenheit erfolgte Bewilligungen berücksichtigt werden müssen.
- Die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen wird streng eingeschränkt, um zu hohe Mittelbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu sichern.
- Für neue Anträge müssen obligatorisch die aktualisierten Formulare genutzt werden.
- Weitere aktuelle Informationen bietet der FAQ-Bereich der ZIM-Webseite.
Die Bundesregierung setzt mit der Wiederöffnung des ZIM-Programms ein wichtiges Zeichen, kreative kleine und mittlere Unternehmen bei ihren innovativen Projektvorhaben zu unterstützen.
Das Experten-Team von ZENIT berät und unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen zur Förderung ihrer Projekte, ob im ZIM-Programm oder in anderen Förderoptionen des Bundes, des Landes oder der EU. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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