Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes und der damit verbundenen, erweiterten Registrierungspflicht hat der Gesetzgeber einen guten Teil des Weges bereits geschafft. Jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 im öffentlichen Verpackungsregister LUCID unter Angabe seiner Verpackungsarten registrieren. Ansonsten darf es die jeweilige Ware nicht mehr vertreiben. Zudem berücksichtigen die neuen Regelungen die zentrale Bedeutung, die der Onlinehandel im Konsumverhalten der Verbraucher hat und auch weiterhin haben wird. „Viele Versandhändler haben bislang ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen. Mit der neuen Registrierungspflicht erhöht sich der Druck, ihrer Produktverantwortung nachzukommen“, sagt ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. Elektronische Marktplätze müssen künftig kontrollieren, ob sich die Onlinehändler, die auf ihren Plattformen ihre Waren verkaufen, an die Pflichten halten. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.
Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister