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Förderung von Messebeteiligungen
Kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die gemeinsam
auf einer Auslandsmesse ausstellen möchten, können sich
zu einer Gruppe von mindestens drei Unternehmen zusammenschließen
und erhalten finanzielle Unterstützung durch das von der Landesregierung
geförderte "Kleingruppenförderprogramm".
Bezuschusst werden Kosten, die bei der Vorbereitung oder Durchführung
der Messe entstehen. Dazu gehören unter anderem gemeinsame
Vorbereitungsmaßnahmen und Werbung, Standmiete, Standbau oder
Dolmetscher. Die Förderung umfasst 50 Prozent der förderfähigen
Kosten, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Von der Kleingruppenförderung ausgeschlossen sind Messen mit
offizieller Bundes- und Landesbeteiligung.
Weitere Informationen unter www.kgf.nrw-international.de
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