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NRW-Fördermittel für gewerbliche Investitionen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Ende Juni 2010 verhängten und bislang gültigen Antragsstopp im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) aufgehoben. Damit stehen jährlich wieder Fördermittel für die gewerbliche Investitionsförderung in Höhe von 40 Millionen Euro zur Verfügung. Auch einige nicht-investive Maßnahmen sind förderfähig.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen in den strukturschwachen Regionen des Landes NRW mit Fokus auf kleinen und mittleren Unternehmen. Sind Vorhaben mit einem bedeutenden Arbeitsplatzeffekt geplant, sind auch große Unternehmen antragsberechtigt.
Zuwendungsanträge sind direkt an die NRW.BANK zu stellen. Wichtig ist, dass die Antragsstellung vor Beginn der Investitionsmaßnahme erfolgt. Die bewilligende Stelle muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen - vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung - dem Grunde nach erfüllt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zur Ablehnung des Antrags bzw. zum Widerruf des Zuwendungsbescheids.

Die Richtlinie mit weiteren Details zum RWP stellt das Wirtschaftsministerium NRW im Web zur Verfügung.
Weitere Informationen sind auch bei der NRW.BANK sowie bei den ZENIT-Förderberatern erhältlich.

Kontakt:
Dr. Karsten Lemke
Telefon: 0208 / 30004 - 27
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