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NRW-Fördermittel für gewerbliche
Investitionen
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Ende Juni 2010 verhängten
und bislang gültigen Antragsstopp im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm
(RWP) aufgehoben. Damit stehen jährlich wieder Fördermittel
für die gewerbliche Investitionsförderung in Höhe
von 40 Millionen Euro zur Verfügung. Auch einige nicht-investive
Maßnahmen sind förderfähig.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen in den strukturschwachen
Regionen des Landes NRW mit Fokus auf kleinen und mittleren Unternehmen.
Sind Vorhaben mit einem bedeutenden Arbeitsplatzeffekt geplant,
sind auch große Unternehmen antragsberechtigt.
Zuwendungsanträge sind direkt an die NRW.BANK zu stellen. Wichtig
ist, dass die Antragsstellung vor Beginn der Investitionsmaßnahme
erfolgt. Die bewilligende Stelle muss vor Beginn des Investitionsvorhabens
schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen
- vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung - dem Grunde nach
erfüllt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt
zur Ablehnung des Antrags bzw. zum Widerruf des Zuwendungsbescheids.
Die Richtlinie mit weiteren Details zum RWP stellt das Wirtschaftsministerium
NRW im Web
zur Verfügung.
Weitere Informationen sind auch bei der NRW.BANK
sowie bei den ZENIT-Förderberatern erhältlich.
Kontakt:
Dr. Karsten Lemke
Telefon: 0208 / 30004 - 27
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