|
Innovationsgutscheine. Gute Förderbedingungen
auch in NRW
Innovationsgutscheine haben sich zu einem echten Trend in der Förderlandschaft
entwickelt. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in weiteren
Bundesländern sowie im EU-Ausland entstanden im Laufe weniger
Jahre zahlreiche Förderprogramme auf Gutscheinbasis.
Auch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung
und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT) unterstützt
innovative KMU bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen.
Durch Innovationsgutscheine können Unternehmen einen Zuschuss
für externe wissenschaftliche Beratung (Innovationsgutschein
B) bzw. externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
(Innovationsgutschein F+E) bekommen. Sie erhalten im Rahmen des
Innovationsgutscheins B maximal 5.000 EUR bzw. 10.000 EUR für
den Innovationsgutschein F+E. Von der Förderung profitieren
insbesondere kleine Unternehmen. Hierunter fallen sämtliche
Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz
oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Diese Gruppe muss sich mit lediglich 20 Prozent an der Finanzierung
der Forschungsdienstleistungen beteiligen. Attraktiv für KMU
ist auch die unkomplizierte Beantragung und Abwicklung der Innovationsgutscheine.
So umfasst das online erhältliche Antragsformular lediglich
sechs Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel maximal
vier Wochen.
Kontakt:
Frank Herrmann
Telefon: 0208/ 30004-80
E-Mail senden
|