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Innovationsgutscheine haben sich zu einem echten Trend in der Förderlandschaft entwickelt. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in weiteren Bundesländern sowie im EU-Ausland entstanden im Laufe weniger Jahre zahlreiche Förderprogramme auf Gutscheinbasis.
Auch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT) unterstützt innovative KMU bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen. Durch Innovationsgutscheine können Unternehmen einen Zuschuss für externe wissenschaftliche Beratung (Innovationsgutschein B) bzw. externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Innovationsgutschein F+E) bekommen. Sie erhalten im Rahmen des Innovationsgutscheins B maximal 5.000 EUR bzw. 10.000 EUR für den Innovationsgutschein F+E. Von der Förderung profitieren insbesondere kleine Unternehmen. Hierunter fallen sämtliche Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Diese Gruppe muss sich mit lediglich 20 Prozent an der Finanzierung der Forschungsdienstleistungen beteiligen. Attraktiv für KMU ist auch die unkomplizierte Beantragung und Abwicklung der Innovationsgutscheine. So umfasst das online erhältliche Antragsformular lediglich sechs Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel maximal vier Wochen.


Kontakt:
Frank Herrmann
Telefon: 0208/ 30004-80
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